Private-Haftpflicht - Begriffe:  Sportunfall


Sportunfall


Durch die Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf erkennen die Spieler die der Sportart inhärenten Gefahr an. Dies beinhaltet auch die Tatsache, dass es grundsätzlich zu Sportunfällen kommen kann. Jeder Spieler kann als Verletzter und gleichzeitig auch als potentieller Verletzer fungieren. Daher muss immer von einer wechselseitigen Gefahr ausgegangen werden.

Im Falle eines Sportunfalls kann der Verursacher nur zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er ein Foulspiel begeht oder eine Spielregel missachtet. Nur bei einem solchen Sportunfall ist der Verursacher per Gesetz (BGB) dazu verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Da der gesetzliche Anspruch als Bedingung für die private Haftpflichtversicherung vorliegen muss, würde auch nur ein solcher Sportunfall unter den Versicherungsschutz fallen.

Eine andere Art des Sportunfalls ist die Schädigung unbeteiligter Dritter. Fährt beispielsweise ein Inlineskater einen Fußgänger unabsichtlich an, so fällt dies unter den Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung. In sämtlichen Fällen gilt, dass der Versicherungsschutz nur besteht, wenn die Tat nicht vorsätzlich erfolgt ist.