Private-Haftpflicht - Fragen:  Personenschäden versichert?


Sind Personenschäden mitversichert?


Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Sie kommt für alle Sach- und Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf. Ebenso sind Vermögensschäden mitversichert, die aus Sach- oder Personenschäden resultieren.

Während es sich bei den Sachschäden in der Regel um eher kleine Schäden handelt, ziehen besonders Personenschäden meist sehr hohe Schadenersatzforderungen nach sich. Ein Personenschaden liegt vor, wenn ein Mensch getötet, verletzt oder in seiner Gesundheit geschädigt wird. Darunter fallen nicht nur physische, sondern auch psychische Verletzungsfolgen. Der Verursacher haftet nicht nur für die konkret durch den Unfall verursachten Verletzungen, sondern auch für alle Folgeschäden. Zu den Personenschäden zählt, neben den Behandlungskosten für eine schnell Genesung, auch Schmerzensgeld, behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Umschulungen und Verdienstausfall. Besonders teuer wird es, wenn auch noch Rentenzahlungen hinzu kommen.

Ist man im Falle eines Personenschadens nicht durch eine private Haftpflichtversicherung mitversichert, bedeutet dies nicht selten den finanziellen Ruin. Die private Haftpflichtversicherung leistet jedoch nur bei fahrlässig oder grobfahrlässig herbeigeführten Schäden. Schäden, die vorsätzlich entstanden sind, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Bei der Wahl der Deckungssummen sollten die Personenschäden auch beachtet werden und lieber eine höhere Deckungssumme gewählt werden.