Private-Haftpflicht - Fragen:  Kinder Haftpflicht mitversichert?


Sind Kinder, die nach dem Vertragsabschluss geboren werden, automatisch mitversichert?


In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es den sogenannten Single-Tarif und den Familien-Tarif. Der Single-Tarif ist der günstigere von beiden Tarifen, gilt aber nur für Alleinstehende. Bei diesem Tarif sind Kinder grundsätzlich nicht mitversichert. Im Familien-Tarif sind die Kinder, auch nach dem Vertragsabschluss, automatisch ab der Geburt mitversichert. Bei Kindern unter sieben Jahren ist allerdings zu beachten, dass sie vom Gesetz her als nicht schuldfähig angesehen werden. Das bedeutet, dass sie für ihr Handeln nicht juristisch zur Verantwortung gezogen werden können. Bei Schäden im Straßenverkehr wird diese Schuldunfähigkeit bis zum zehnten Lebensjahr angenommen. In diesen Fällen ist die Aufsichtspflicht der Eltern gefordert.

Sehr häufig wird bei einem Schaden eine Verletzung der Aufsichtspflicht unterstellt und die Regulierung durch die private Haftpflichtversicherung verweigert. Die meisten Versicherungen bieten aber eine Deckungserweiterung für die Verletzung der Aufsichtspflicht bei Kindern unter sieben Jahren an. Dies erhöht die Prämie, ist aber allen Eltern mit kleinen Kindern zu empfehlen. Manche Versicherer bieten diese Erweiterung auch für Alleinerziehende innerhalb des Single-Tarifs an.

Alle Kinder (leibliche, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind von der Geburt bis zur Volljährigkeit automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Volljährige, unverheiratete Kinder, sind während der Schulzeit oder in der sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung weiterhin über die elterliche Haftpflichtversicherung mitversichert. Eine spezielle Kinderhaftpflichtversicherung ist demnach nicht notwendig.