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Alle leiblichen, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern sie mit im Haushalt leben, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht verheiratet sind, sind durch die private Haftpflichtversicherung (Familientarif) versichert. Bei Volljährigkeit hört der Versicherungsschutz auf und es muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Ausnahme: während der Schule, berufliche Erstausbildung, Studium oder ähnliches. Auch die Zeit während des Wehr- oder Zivildienstes ist durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Des Weiteren fällt eine einjährige Wartezeit auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz in den Versicherungsschutz. Sogar der Zeitraum während der Arbeitsplatzsuche, sofern sie registriert und nachgewiesen ist und nicht länger als ein Jahr (nach Erstausbildung) dauert, ist mit der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.