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Winterdienst im Mietvertrag
Ehepartner sind automatisch durch die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Eine nichteheliche Partnerschaft in einem Haushalt benötigt ebenfalls nur einen Vertrag. Dieses gilt auch für gleichgeschlechtliche Beziehungen. Informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft über ein Zusammenziehen mit dem Lebenspartner. Wenn zwei Versicherungsverträge bestehen, kann der „jüngere“ mit entsprechender Frist gekündigt werden. Auf dem Versicherungsschein der privaten Haftpflichtversicherung müssen dann aber beide Namen genannt werden.