Private-Haftpflicht - Begriffe:  Selbstbeteiligung


Selbstbeteiligung


Eine Selbstbeteiligung kann in den Vertrag der privaten Haftpflichtversicherung zur Verringerung der Versicherungsprämie aufgenommen werden. Die Selbstbeteiligung sieht vor, dass im Falle eines Schadens der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selber übernimmt. Der Versicherer kommt erst dann für Schäden auf, wenn diese über einen bestimmten Betrag hinausgehen. Für alle Schäden, die die Selbstbeteiligung nicht überschreiten, besteht kein Versicherungsschutz.

Die Selbstbeteiligung wird auf einen bestimmten Betrag festgelegt und im Vertrag festgehalten. Je höher die Selbstbeteiligung angesetzt wird, desto höher ist auch die Prämienersparnis. Bei der privaten Haftpflichtversicherung lohnt sich aber das Modell der Selbstbeteiligung häufig nicht. Die Beträge  für die entstandenen Schäden sind in der Regel sehr gering , so dass man im Falle einer Selbstbeteiligung häufig den Schaden komplett selber zahlen muss. Es sollte daher individuell geprüft und verglichen werden, ob die Prämienersparnis hoch genug ist, damit sich das Risiko einer Selbstbeteiligung im Schadenfall lohnt.