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Mit einer privaten Haftpflichtversicherung kann sich jeder im Falle einer Schädigung gegenüber Dritten vor einer privaten Insolvenz schützen. Doch was passiert, wenn die Schadenshöhe die Versicherungssumme der privaten Haftpflicht übersteigt?
Besonders bei Personenschäden, die horrende Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, können Kosten in Millionenhöhe anfallen. Sollte die Schadenshöhe die vereinbarte Versicherungssumme der privaten Haftpflichtversicherung übersteigen, muss der Versicherte für den Differenzbetrag selber aufkommen. Und daraus resultiert nicht selten der finanzielle Ruin. Um diese Situation zu umgehen, sollte jeder Versicherungsnehmer eine möglichst hohe Versicherungssumme wählen. Diese sollte mindestens 3 Millionen Euro betragen.
Wer ganz sicher gehen möchte, sollte eine noch größere Deckungssumme vereinbaren. 5 oder gar 10 Millionen Euro sind im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung nicht selten. Oftmals unterscheiden sich die Beiträge der unterschiedlichen Tarife nur minimal und die Investition lohnt sich. Denn wenn die Schadenshöhe wirklich die Versicherungssumme übersteigt, handelt es sich meistens nicht nur um ein paar Euro. Dann heißt das fast immer die Anmeldung einer Privatinsolvenz.