Private-Haftpflicht - Begriffe:  Risikogruppen


Risikogruppen


Die private Haftpflichtversicherung kommt nicht grundsätzlich für alle Schäden gegenüber Dritten auf. Es gibt spezielle Risikogruppen, die nicht automatisch versichert sind. Tierhalter sind eine dieser Risikogruppen. Der Besitzer eines Hundes oder eines Pferdes ist für Schäden, die durch diese Tiere verursacht werden, nicht zwingend über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. In diesen Fällen resultiert die Schadenersatzpflicht nicht aus aus dem Verschulden, sondern alleine daraus, dass der Versicherungsnehmer durch eine bestimmte Handlung, in diesem Fall durch die Haltung eines Tieres, seine Umwelt gefährdet.

Eine weitere Risikogruppe bilden die Besitzer von Gebäuden, die sie nicht selber bewohnen. Kommt es durch Einsturz des Gebäudes oder Ablösung von Teilen des Gebäudes zu Personen- oder Sachschäden, so wird das Verschulden wegen mangelnder Unterhaltung des Gebäudes vermutet. Der Versicherungsnehmer ist als Teil dieser Risikogruppe dazu verpflichtet nachzuweisen, dass das Gebäude durch zuverlässige Fachleute errichtet und regelmäßig überprüft wurde.

Ebenso werden die Teilnehmer an einigen Sportarten, wie beispielsweise Boxen, Ringen, Jagen oder Rennfahren, zu einer Risikogruppe gezählt. Auch das Benutzen eigener Surfbretter führt bei einigen Versicherern dazu, dass der Aus- führende zu einer Risikogruppe gezählt wird. Die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, sollte vor Vertragsabschluss überprüft werden.