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Im Großen und Ganzen bezeichnet der Begriff der Regulierung die Bearbeitung eines Versicherungsschadens durch den Versicherer. Der Ablauf der Regulierung hängt stark davon ab, um welche Art von Versicherung es sich handelt.
Im Falle der privaten Haftpflichtversicherung beginnt die Regulierung des Schadens bereits mit der Schadenmeldung durch den Versicherungsnehmer. Dies muss unverzüglich, jedoch spätestens nach einer Woche, geschehen. Im weiteren Verlauf der Regulierung erhält der Versicherungsnehmer eine Schadenanzeige, die vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und an den Versicherer zurückgesandt werden muss. Im Anschluss daran prüft der Haftpflichtversicherer die Ansprüche darauf, ob diese begründet sind.
Wichtig ist, dass im Vorfeld keine Zusage des Versicherungsnehmers zur Regulierung gegenüber dem Geschädigten getätigt werden darf. Ist der Schaden begründet, so endet die Regulierung im Normalfall mit der Begleichung des entstandenen Schadens. Fällt der Schaden nicht unter die Versicherungspflicht des Versicherers, so entfällt eine Regulierung des Schadens.