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Im Allgemeinen beschreibt das Prozessrisiko die Tatsache, dass im Falle eines Prozesses dieser auch verloren werden kann. Tritt dies ein, muss der Unterlegene im Normalfall neben dem Streitwert auch die Gerichtskosten tragen.
Das Prozessrisiko kann auch im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung relevant sein. Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob der gemeldete Schaden auch begründet ist. Handelt es sich dabei um nicht gerechtfertigte Ansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer, wehrt das Versicherungsunternehmen diese im eigenen und im Sinne des Versicherungsnehmers ab. Dies bedeutet, dass das Prozessrisiko durch den Versicherer getragen wird. Dies beinhaltet auch, dass der Versicherer die Prozessführung übernimmt.
Der Versicherer entscheidet, ob der Prozess geführt wird bzw. beauftragt selbst einen Rechtsanwalt. In diesen Fällen fungiert die Haftpflichtversicherung wie eine kleine Rechtsschutzversicherung. Bei geringeren Beträgen kommt es vor, dass der Versicherer auch dann den Schaden reguliert, wenn die Pflicht zur Haftung nicht eindeutig geklärt ist. Die Prozesskosten werden im Falle einer Prozessführung nicht auf die Versicherungssumme angerechnet.
Beispiel:
Versicherungssumme: 2.000.000 Euro
Prozesskosten: 40.000 Euro
Anspruch 1.980.000 Euro
Leistung des Versicherers: 2.020.000 Euro