Private-Haftpflicht - Begriffe:  Personenschäden


Personenschäden


Personenschäden sind alle Schäden, die zu einer Gesundheitsschädigung, Verletzung oder zum Tod eines Menschen geführt haben. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt in einem Schadensfall die Kosten sowohl für die unmittelbaren Schäden (Heilbehandlungskosten, Rehabilitation etc.) als auch für die mittelbaren Schäden (Nachteile im Beruf, Umschlungen etc.).

Durch einen Unfall mit Personenschäden, können auf den Verursacher kaum zu überblickende Kosten zukommen, die ohne eine private Haftpflichtversicherung schnell den eigenen finanziellen Ruin bedeuten können. Zu beachten ist auch, dass der zu zahlende Geldersatz an Angehörige des Verletzten oder Getöteten ebenfalls zu den Personenschäden gerechnet wird. Dies schließt zu leistende Schmerzensgeldzahlungen mit ein.

Gerade in diesem Punkt wird deutlich, dass eine private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen zählt, welche es abzuschließen gilt.