Private-Haftpflicht - Begriffe:  Leistungsspektrum


Leistungsspektrum


Der Begriff Leistungsspektrum beschreibt, bezogen auf ein Versicherungsunternehmen, im eigentlichen Sinne die Produktpalette des Unternehmens. Einige Versicherungen bieten ein großes Leistungsspektrum, angefangen bei privaten Sachversicherungen über private Kranken- und Lebensversicherungen bis zu Gewerbeversicherungen, an. Spezialversicherer beschränken ihr Leistungsspektrum auf bestimmte Versicherungszweig, wie beispielsweise Yacht- oder Feuerversicherungen.

Neben der Produktpalette gehören auch das Vorhandensein einer Service-Hotline oder Onlineberatung zum Leistungsspektrum eines Versicherers. Jeder einzelne Versicherungszweig hat ein eigenes Leistungsspektrum. So beinhaltet beispielsweise das Leistungsspektrum jeder Haftpflichtversicherung, dass der Versicherer für Schäden Dritter bis zur vereinbarten Versicherungssumme aufkommt, wenn diese vom Versicherungsnehmer fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

Diese Standardversorgung kann durch Leistungserweiterungen ergänzt werden. Insbesondere in diesen Erweiterungen unterscheidet sich das Leistungsspektrum der einzelnen Versicherer. So bietet beispielsweise nicht jeder Versicherer eine unbegrenzte Deckungssumme innerhalb der Haftpflichtversicherung an.