Private-Haftpflicht - Fragen:  Partner mitversichert?


Ist mein Partner bzw. meine Partnerin mitversichert?


Viele Paare zahlen zu viel für ihre private Haftpflichtversicherung, denn die meisten wissen nicht, dass der Ehepartner oder Lebenspartner automatisch mitversichert ist. Dafür ist nicht notwendig verheiratet zu sein, sondern es muss lediglich ein gemeinsamer Haushalt bestehen. Daher können auch unverheiratete und zusammenlebende Paare und Partner von einem günstigen Haftpflichttarif profitieren. Wohnen beide in eigenen Wohnungen, brauchen jedoch auch beide eine private Haftpflichtversicherung.

Bei einer gleichgeschlechtlichen, eheähnlichen Beziehung ist die Regelung auf gleiche Weise anzuwenden. Ehepartner sind automatisch mitversichert. Unverheiratete Partner müssen in den Vertrag mit aufgenommen werden. Die sicherste Methode ist, wenn der Versicherer sowohl über die Hochzeit als auch über den Zusammenzug informiert wird. Auf diese Weise können eventuelle Probleme umgangen werden.

Voraussetzung für alle Fälle ist, dass der Familientarif gewählt wurde. Wurde der Single-Tarif gewählt, ist ein automatischer Einschluss nicht möglich. In den meisten Fällen kann aber der Single-Tarif ohne Probleme in einen Familien-Tarif umgewandelt werden, so dass der Partner mitversichert ist. Bestehen nach der Hochzeit oder dem Zusammenzug zwei Verträge, kann der „jüngere“ von beiden mit entsprechender Frist gekündigt werden.