Private-Haftpflicht - Begriffe:  Hausbesitzer


Hausbesitzer


Als Wohnungs- oder Hausbesitzer sind Sie nur dann über die private Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn Sie die Objekte ausschließlich zu wohnlichen Zwecken nutzen. Ebenso muss eine Eigennutzung durch den Hausbesitzer vorliegen. Sollte der Hausbesitzer als Vermieter auftreten, sind Schäden nicht über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Als Hausbesitzer von vermieteten Objekten haftet dieser für Schäden gegenüber Dritten, die durch die Immobilie entstanden sind.

Schäden, wie beispielsweise ein verbeultes Autodach oder eine verletzte Person durch einen heruntergefallenen Dachziegel, ziehen eine Schadenersatzpflicht nach sich und müssen durch den Hausbesitzer beglichen werden. Gleichermaßen können eine defekte Treppenhausbeleuchtung oder andere Vernachlässigungen der Sorgfaltspflicht zu Schäden Dritter führen. Diese Risiken kann der Hausbesitzer durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abdecken. Auch in diesen Fällen gilt, dass die Versicherung nur für Schäden, die grobfahrlässig oder fahrlässig entstanden sind, aufkommt.