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Der Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) besagt, dass „wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Das bedeutet, dass jeder mit seinem Privatvermögen haftet, wenn er einem anderen einen Schaden zufügt. Gegen diese Haftpflichtrisiken kann man sich mit Hilfe der privaten Haftpflichtversicherung schützen.
Die Haftpflichtversicherung kommt für alle Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf. Besonders bei Personenschäden können die Leistungen schnell in einen fünf- stelligen Bereich gehen. In solch einem Fall rettet die private Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer vor dem finanziellen Ruin.
Aufgrund der Haftpflichtrisiken gilt die private Haftpflichtversicherung daher zur Grundversorgung und ist ein absolutes Muss. Deckungserweiterungen bietet darüber hinaus Schutz für Tierhalter oder Sportbootinhaber.