Private-Haftpflicht - Begriffe:  Haftpflicht-Schaden


Haftpflicht-Schaden


Die Haftpflichtversicherung schützt Privatpersonen vor Schäden, die sie bei Dritten fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht haben. Abgesichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden (nur als Folge von Personen – oder Sachschäden) bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Schäden, die das eigene Eigentum betreffen, vorsätzlich oder an fremdem gemieteten Eigentum verursacht werden, fallen nicht unter den Begriff des Haftpflichtschadens. Ebenso ist ein Schaden bei Angehörigen, die im gleichen Haushalt leben, kein Haftpflicht-Schaden.

Der Haftpflicht-Schaden ist dem Haftpflicht-Versicherer unverzüglich, spätestens jedoch nach einer Woche, zu melden. In der Regel kann der Schaden per Telefon oder Fax dem Haftpflicht-Versicherer mitgeteilt werden. Im weiteren Verlauf erhält der Versicherungsnehmer eine Schadenanzeige, die wahrheitsgemäß und ausführlich ausgefüllt werden muss und unterschrieben an den Haftpflicht-Versicherer zurück gesandt wird. Der Versicherer benötigt detailierte Angaben zum Ort, Hergang, Zeitpunkt und voraussichtlicher Höhe des Haftpflicht-Schadens. Zu beachten ist, dass bei einem Haftpflicht-Schaden nicht in Vorkasse getreten werden sollte. Der Haftpflicht-Schaden wird nach Prüfung durch den Haftpflichtversicherer beglichen.