Private-Haftpflicht - Begriffe:  Grundvorsorge


Grundvorsorge


Die private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundvorsorge im Bereich der Versicherungen. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sichert sich der Versicherungsnehmer gegen Schadenersatzansprüche Dritter ab.
Die Haftpflichtversicherung kommt als Grundvorsorge für alle Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden auf, die durch den Versicherungsnehmer fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Jeden Tag verbringt man die Zeit mit anderen Menschen. Egal, ob es beim Job, beim Sport oder einfach auf der Straße ist. In all diesen Situationen besteht die Möglichkeit, dass durch die eigene Schuld einem Dritten ein Schaden zugefügt werden könnte. Laut Gesetz (§823 BGB) ist man dann zum Schadenersatz verpflichtet. Besonders Personenschäden können schnell  in den fünfstelligen Bereich gehen. Nicht selten bedeutet dies den finanziellen Ruin. Die Grundvorsorge der Haftpflichtversicherung bietet Schutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme.