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Jeder, der eine private Haftpflichtversicherung abschließt, möchte optimal bei eventuellen Schädigungen abgesichert sein. Dies gilt natürlich auch für Schäden, die bei einem Auslandsaufenthalt verursacht werden. Besitzt eine private Haftpflichtversicherung jedoch auch im Ausland ihre Gültigkeit?
Generell gilt: Auch im Ausland sind Sie mit einer privaten Haftpflichtversicherung geschützt. Allerdings haben Versicherungsgesellschaften verschiedene Längen und Gültigkeitsbereiche der Police. Viele Anbieter der privaten Haftpflicht bieten ihren Versicherungsschutz für EU-Länder in unbegrenzter Länge an. Für alle anderen Länder gilt der Schutz in der Regel für 12 Monate am Stück. Die Dauer der Gültigkeit der privaten Haftpflichtversicherung beginnt erneut, wenn Sie zwischenzeitlich wieder in Deutschland waren.
Der Versicherungsschutz gilt sogar auch für mitversicherte Kinder, die beispielsweise ein Austauschprogramm im Ausland absolvieren. Aber auch hier darf die entsprechende Gültigkeitsdauer nicht überschritten werden. Wer länger als 12 Monate im Ausland bleiben und nicht auf den Versicherungsschutz verzichten möchte, kann einen Antrag zur Verlängerung der Gültigkeit der privaten Haftpflicht bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft stellen. Bei einer Auswanderung macht jedoch das Abschließen eines Versicherungsvertrages vor Ort mehr Sinn.
Um optimal abgesichert zu sein, informieren Sie sich jedoch zusätzlich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft über die Bedingungen der Gültigkeit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung im Ausland.