Private-Haftpflicht - Begriffe:  Finanzieller Ruin


Finanzieller Ruin


Der Gesetzgeber verpflichtet den Schadenverursacher dazu, dem Geschädigten den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies umfasst Personen-, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden. Eine kleine Unachtsamkeit kann in manchen Fällen so zu einem finanziellen Ruin führen. Ohne Versicherung muss der Schadenverursacher für den entstanden Schaden privat aufkommen. Bei Personenschäden können die finanziellen Aufwendungen schnell immense Höhen erreichen, da auch Schmerzensgeld oder sogar lebenslange Rentenzahlungen beachtet werden müssen. Dies kann für viele den finanziellen Ruin bedeuten.

Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer gegen dieses Risiko. Im Falle eines Schadens, der fahrlässig oder grobfahrlässig entstanden ist, leistet der Versicherer bis zur im Vertrag vereinbarten Deckungssumme. In den meisten Fällen handelt es sich bei Haftpflichtschäden eher um kleine Beträge. In schlimmeren Fällen jedoch, schützt die Haftpflichtversicherung vor dem finanziellen Ruin.