Private-Haftpflicht - Ratgeber:  Risikogruppen Haftpflicht


Diese Risikogruppen brauchen besonders dringend eine Haftpflichtversicherung


Es gibt spezielle Risikogruppen, die nicht über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert sind. Aufgrund des erhöhten Risikos müssen diese eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen.

Zu den Risikogruppen zählen beispielsweise Hundehalter oder Halter von Tieren wie Pferde, Nutztiere, Schlangen, Leguane, Affen oder Raubkatzen. Diese Tiere stellen ein erhöhtes Risiko dar und bedürfen demnach einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung. Obwohl eine Hundehalter- und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, stellen sie eine sinnvolle Ergänzung zur herkömmlichen privaten Haftpflichtversicherung dar. Eine weitere Risikogruppe der Haftpflichtversicherung sind Haus- und Grundbesitzer sowie Bauherren. Bauherren tragen ein enormes Risiko bezüglich der Sicherheit auf der Baustelle. Somit ist bei größeren Bauvorhaben der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung unumgänglich. Hingegen sind kleinere Bautätigkeiten (bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro) in der Regel über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Für Besitzer von Immobilien, welche nicht selber bewohnt werden, gibt es die Möglichkeit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie haben eine besondere Verkehrssicherungspflicht, die nicht über die Private Haftpflicht abgesichert ist.

Auch Besitzer von speziellen Fluggeräten zählen zu den Risikogruppen im Rahmen der Haftpflichtversicherung. Motorflugzeuge, Flugdrachen sowie Fluggeräte, die die 5 Kg-Marke überschreiten, benötigen eine zusätzliche Versicherung, da die private Haftpflichtversicherung Schäden, verursacht durch ebengenannte Objekte, nicht übernimmt. Aufgrund der immensen Kosten, die durch die Inbetriebnahme solcher Flugobjekte entstehen können, hat der Gesetzgeber an dieser Stelle eine Luftfahrthaftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Menschen, die einen Waffenschein besitzen, egal ob Jäger oder Nicht-Jäger, gehören ebenfalls zu den Risikogruppen im Bereich der Haftpflichtversicherung. Auch hier schreibt das Gesetz den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung vor. Ohne diese Art der Haftpflichtversicherung gibt es auch keinen Jagdschein.