Private-Haftpflicht - Begriffe:  Deckungssumme


Deckungssumme


Die Deckungssumme oder auch Versicherungssumme innerhalb der Haftpflichtversicherung gibt die maximale Höhe der Entschädigung pro Schadenereignis an. Die Deckungssumme wird vertraglich mit dem Versicherer vereinbart. In der Regel ist eine Deckungssumme zwischen 2 und 10 Millionen Euro wählbar. Jeder Schaden wird bis zu dieser Grenze reguliert. Vereinzelt bieten die Haftpflicht-Versicherer auch noch eine unbegrenzte Deckungssumme an.

Da die Beitragsunterschiede relativ gering sind, sollte eher eine höhere Deckungssumme gewählt werden, denn im Falle eines Schadens verpflichtet der Gesetzgeber den Schadenverursacher dazu, dem Geschädigten seinen Schaden zu ersetzen. So können bei einem Personenschaden mit eventuellen Schmerzensgeld- oder Rentenzahlungen schnell große Summen anfallen. Es sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) jedoch keine Höchstgrenzen für diese Entschädigung bestimmt.

Übersteigt im Schadenfall die Höhe der Entschädigung die Deckungssumme, haftet der Schadenverursacher mit seinem Privatvermögen für den restlichen Schaden. Teilweise ist die Deckungssumme bei bestimmtem Schadenfällen, wie beispielsweise Mietschäden, begrenzt. Auf diese Sonderfälle sollte im Vertrag besonders geachtet werden.