Private-Haftpflicht - Begriffe:  Deckungserweiterung


Deckungserweiterung


Die Deckungserweiterung bezeichnet eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes über die Standardleistungen hinaus. Grundsätzlich hängt es vom Versicherer ab, welche Deckungserweiterungen angeboten werden. Eine Deckungserweiterung kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, ist aber in der Regel auch mit einem höheren Versicherungsbeitrag verbunden.

Der Einschluss einer Deckungserweiterung sollte grundsätzlich von den Lebensumständen des Versicherungsnehmers abhängen. Wohnen beispielsweise Kinder unter sieben Jahren im Haushalt, kann die Deckungserweiterung gegen die Verletzung der Aufsichtspflicht hilfreich sein. Hingegen kann die Deckungserweiterung gegen privaten oder beruflichen Schlüsselverlust bei einer Rentnerin, in einem Einfamilienhaus wohnend, vernachlässigt werden.

Sinnvoll für alle Versicherungsnehmer ist beispielsweise die Forderungsausfalldeckung. Diese Deckungserweiterung schützt den Versicherungsnehmer, wenn er selber geschädigt worden ist, der Schadenverursacher aber selber keine Haftpflichtversicherung hat. Die Bandbreite der Deckungserweiterungen ist sehr groß und sollte im konkreten Fall direkt mit dem Haftpflichtversicherer abgesprochen werden.