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Winterdienst im Mietvertrag
Die private Haftpflichtversicherung kommt für Bergungskosten auf, wenn Sie im Urlaub einen Ski Unfall oder ähnliches erlitten haben. Die Bergungskosten beinhalten dabei die Aufwendungen für die Suchaktion des Verletzten sowie den Transport in das nächste Krankenhaus oder die Rücküberführung in den Heimatort. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt in einem solchen Fall alle Kosten für die Bergung bis zur vereinbarten Versicherungssumme.