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Winterdienst im Mietvertrag
Anders als bei Fahrradfahrern oder Inlineskatern haftet die private Haftpflichtversicherung nicht für Schäden, die der Versicherungsnehmer als Autofahrer einer dritten Person zufügt. Für alle Schäden, die durch den Versicherungsnehmer als Autofahrer verursacht worden sind, muss die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Autofahrers in Anspruch genommen werden. Der Abschluss dieser Versicherung ist verpflichtend für jeden, der ein Auto in Betrieb nehmen möchte. Alle Schäden, die dem Autofahrer von anderen Autofahrern zugefügt werden, sind über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers abgedeckt.