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Innerhalb der privaten Haftpflichtversicherung gibt es den Familientarif und den Single-Tarif. Der Familientarif umfasst den Schutz für den Versicherungsnehmer, den Ehe- oder Lebenspartner, deren Kinder und häufig auch für das Hauspersonal. Das Hauspersonal ist dann über den Familientarif abgedeckt, wenn keine eigene Haftpflicht-Versicherung vorhanden ist. Der nichtverheiratete Lebenspartner sollte namentlich in die Versicherungspolice eingetragen werden. Bestehen für beide Partner Verträge, kann der jüngere von beiden gekündigt werden.
Es spielt für den Versicherer keine Rolle, ob es sich bei den Kindern um leibliche, Stief- oder Adoptivkinder handelt. Der Versicherungsschutz für die Kinder innerhalb des Familientarifs endet, sobald sie heiraten oder die erste Berufsausbildung abgeschlossen haben. Häufig bietet jedoch der Familientarif auch noch Schutz für ein an eine Ausbildung angeschlossenes Studium. Der Versicherungsschutz greift auch während des Grundwehr- oder Zivildienstes. Es sollte immer darauf geachtet werden, ob eine Altersbegrenzung innerhalb des Familientarifs für mitversicherte Kinder besteht.
Sollte der Versicherungsnehmer des Familientarifs sterben, läuft der Vertrag bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Zahlt der überlebende Ehegatte den nächsten Beitrag, wird er automatisch Versicherungsnehmer.