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ZertifikateOnline-Depot - Häufig gestellte Fragen
Gepfändet werden können in erster Linie alle beweglichen Sachen. Bewegliche Sachen sind alle körperlichen Gegenstände, die nicht Bestandteil eines Grundstückes oder Gebäude sind.
Wertpapiere und dementsprechend auch ein Online Depot werden wie bewegliche Sachen behandelt und können daher verpfändet werden. Bei vielen Banken und somit Verwaltern eines Online Depots ist jedoch nur die Verpfändung des Gesamtbestandes einer Fondsgattung möglich. Die anteilige Verpfändung wird in diesen Fällen ausgeschlossen.
Eine Ausnahmeregelung für die Verpfändung eines Online Depots besteht, wenn das Depot auf einen Minderjährigen zugelassen ist bzw. es sich um ein Depot handelt, welches nur Vermögenswirksame Leistungen beinhaltet. In diesen beiden Fällen ist eine Verpfändung ausgeschlossen.
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