Kreditkarten - Häufig gestellte Fragen


Was ist eine Restschuldversicherung?


Bei der Beantragung einer Kreditkarte haben die zukünftigen Karteninhaber häufig die Möglichkeit eine Restschuldversicherung abzuschließen. Dabei werden unerfreuliche Ereignisse wie plötzliche Arbeitslosigkeit, Krankheiten und Tod des Karteninhabers, die finanzielle Schäden mit sich bringen, versichert. Die Restschuldversicherung tritt in einem solchen Fall ein, sofern die Vorkommnisse nicht selbst verschuldet wurden. Dabei werden verschiedene Modelle einer Rechtsschutzversicherung angeboten.

Früher wurde in der Regel nur der Todesfall des Karteninhabers versichert, so dass dessen Angehörige zumindest keine finanziellen Einbußen davontragen mussten. Die einzelnen Todesfallleistungen sind auch hier unterschiedlich. Mittlerweile werden daneben aber auch unverschuldete Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und unfallbedingte Krankheiten mitversichert. So werden beispielsweise im Fall der Arbeitslosigkeit 10 % des Stichtagsaldos und max. 1.000 Euro im Monat übernommen.

Die Restschuldversicherung  wird per effektiven Jahreszins auf das versicherte Saldo berechnet und auf die monatlichen Sollzinsen aufgeschlagen. Eine Rechtsschutzversicherung empfiehlt sich vor allem, wenn der Kreditkartenrahmen überdurchschnittlich hoch ist und keine anderen Vorsorgeleistungen wie private Lebensversicherungen vorhanden sind.