Kreditkarten - Begriffe:  Kartensperrung


Kartensperrung


Wer eine ec- oder Kreditkarte verliert oder wem sie gestohlen wird, der muss schnell handeln. Die Kartensperrung sollte hier an erster Stelle stehen. Melden Sie Ihrer Bank den Verlust Ihrer ec- oder Kreditkarte. Da Sie in den allermeisten Fällen nach der Verlustmeldung nicht mehr für anfallende Schäden haften, sollte die Kartensperrung unverzüglich geschehen. Voraussetzung für eine Nichthaftung ist der Ausschluss von Fahrlässigkeit. Bei einem nichtordnungsgemäßen Umgang mit der ec- oder Kreditkarte oder der Geheimnummer muss der Karteninhaber für eventuelle entstandene Schäden selber aufkommen.  

Wer eine Kartensperrung vornehmen muss, der sollte die zentrale Sperrrufnummer 116 116 wählen. Diese Nummer ist innerhalb Deutschlands kostenfrei und rund um die Uhr freigeschaltet. Zur Sicherheit informieren Sie sich aber im Vorfeld bei Ihrer Bank über eine eventuell abweichende Telefonnummer zur Kartensperrung. Einige wenige Banken haben besondere Rufnummern, die bei einem Verlust der ec- oder Kreditkarte gewählt werden müssen.