Krebsversicherung - Ratgeber:  Krebsversicherung - Kosmetische Operationen


Kosmetische Operationen


Die Diagnose Krebs bringt für viele Frau, neben der psychischen und körperlichen Belastung, nicht selten auch eine finanzielle Belastung mit sich.

Eine Krebsversicherung stellt immerhin innerhalb des finanziellen Bereichs eine Möglichkeit der Hilfe dar. Sie wurde spezielle für Frauen entwickelt und leistet bei Krebsarten, die ausschließlich bei Frauen auftreten. Dazu zählen Scheidenkrebs, Gebärmutterkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Krebs der äußeren Schamlippen, Eileiterkrebs, Brustkrebs und Eierstockkrebs.

Das Leistungsspektrum der Krebsversicherung beinhaltet, neben Einmalzahlungen im Krankheitsfall und einer monatlichen Rente, häufig auch Kostenerstattung für kosmetische Operationen. Die kosmetischen Operationen sind sehr wichtig, weil durch den Krebs häufig äußere Veränderungen auftreten, die auch nach einer Heilung noch belasten können. Durch die kosmetischen Operationen wird verhindert, dass sich eine Frau in ihrem „Frausein“ eingeschränkt fühlt. Häufig ist die Kostenübernahme von kosmetischen Operationen an Bedingungen geknüpft oder durch Höchstgrenzen beschränkt.

Die Kosten für eine kosmetische beziehungsweise plastische Operation werden in der Regel nur erstattet, wenn sie erforderlich sind. Durch die plastische Operation müssen die Folgen einer Operation im Rahmen der Krebserkrankung behoben werden. Zusätzlich werden Kosten meist nur bezahlt, wenn sie nicht durch eine private oder gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind