Krebsversicherung - Ratgeber:  Erlöschen der Krebsversicherung


Erlöschen der Versicherung


Eine Krebsversicherung kann ab dem 18. Lebensjahr abgeschlossen werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, tritt diese in Kraft und bietet finanzielle Unterstützung im Falle einer Krebserkrankung. Interessierte Frauen können bis zu einem Lebensalter von 64 Jahren in die Krebsversicherung eintreten. Die Versicherung wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich dann automatisch um ein weiteres. In der Regel kann die Versicherung 4 Wochen vor Beendigung der Versicherungsperiode schriftlich gekündigt werden. Desweiteren erlischt die Versicherung zum Zeitpunkt des Todes der Versicherten, sowie bei Nichtzahlung der Versicherungsprämie nach einer gewissen Zahlungsfrist.

Die Versicherung erlischt automatisch mit der Vollendung des 70. Lebensjahres Dies bedarf keiner schriftlichen Mitteilung. Desweiteren erlischt die Versicherung, wenn während der 3 monatigen Wartezeit eine Krebserkrankung diagnostiziert wird. Die Versicherung wird dann aufgehoben und gezahlte Beiträge voll erstattet. Bei Verletzung der Anzeigepflicht kann der Vertrag von Seiten der Versicherung innerhalb von einem Monat aufgelöst werden, sofern nicht mehr vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen ist. Hierbei wird je nach Härte des Verstoßes individuell über Leistungspflicht und Prämieneinbehaltung entscheiden.