Krebsversicherung - Begriffe:  Altersgrenze


Altersgrenze


Der Beitrag einer Krebsversicherung, speziell für Frauen, richtet sich nach dem Eintrittsalter der Versicherungsnehmerin. Je niedriger das Eintrittsalter, desto günstiger ist der Beitrag. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass auch das Risiko an Krebs zu erkranken, im Alter zunimmt.

In der Regel ist der Versicherungsbeitrag nach Altersgruppen (z.B. von 29-33 Jahren) gestaffelt. Die meisten Krebsversicherungen beinhalten ein Höchstalter. Das bedeutet, dass man den Versicherungstarif nur bis zu einem festgelegten Alter abschließen kann.Wo die Altersgrenze angelegt wird ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Häufig werden aber 64 Jahre als Grenze für den Abschluss einer Krebsversicherung angesetzt.

Darüber hinaus kann auch ein bereits abgeschlossener Vertrag dahingehend beschränkt werden, dass er nur bis zu einem bestimmten Alter bestehen bleibt. Bei einigen Versicherungen endet der Versicherungsschutz beispielsweise mit dem 70. Lebensjahr automatisch. Im Zweifel sollten die Altersgrenzen bei einer Krebsversicherung beim jeweiligen Versicherer nachgefragt werden.