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Für die Ersteinstufung eines Zweitwagens gibt es mehrere Varianten.
Die Partnerregelung bietet eine auf den ersten Blick kostengünstige Form der Einstufung, da Rabatte des Erstwagens gutgeschrieben werden können. Jedoch sollten Sie sich diesen Tarif genauer anschauen, da andere Nachlasse, wie zum Beispiel für die Fahrleistung, die Garage etc., wegfallen.
Des Weiteren ist hierfür wichtig, dass beide Fahrzeuge bei dem gleichen Anbieter versichert sind. Unter Umständen zahlen Sie dann für den Erstwagen mehr. In den meisten Fällen ist diese Einstufung dann kostspieliger als eine andere Zweitwageneinstufung.
Ein weiterer Nachteil bei der Ersteinstufung des Zweitwagens mit der Partnerregelung ist, dass nur Sie und Ihr Ehepartner das Fahrzeug fahren dürfen. Kinder sind hierzu nicht berechtigt. Es empfiehlt sich demnach für die Ersteinstufung eines Zweitwagens die SF 1/2 (Prozentsätze: 140% Haftpflicht, 115% Vollkasko) oder gegebenenfalls die SF 3. Für diese Ersteinstufungen können dann alle Nachlasse angerechnet werden.