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Durch die Kfz-Versicherung sind der Versicherungsnehmer, der Halter und Eigentümer des Fahrzeuges sowie alle Fahrberechtigten versichert. Des Weiteren sind auch die Insassen durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Dies ist bei Selbstverschuldung des Fahrers oder eines anderen Unfallverursachers der Fall.
Die Kfz-Versicherung zahlt jedoch nur, wenn der Schuldige ermittelt werden kann. Wer durch die Voll- oder Teilkaskoversicherung mitversichert ist, hängt vom Tarif bzw. vom Vertrag ab.