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Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in Deutschland als Pflichtversicherung. Ohne diese Haftpflichtversicherung bekommt niemand eine Zulassung für sein Fahrzeug.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat den Sinn, dass der Kfz-Halter im Falle einer selbstverschuldeten Schädigung eines Verkehrsteilnehmers finanzielle Ansprüche durch das Opfer tragen kann. Besonders Personenschäden können immense Schadensersatzzahlungen nach sich ziehen. Eine KFZ-Haftpflichtversicherung zahlt demnach bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das entsprechende Fahrzeug entstanden sind. Dies gilt sogar auch für den Abschleppdienst, den Verdienstausfall und eine eventuell anfallende Invaliditätsrente des Geschädigten.
Allerdings deckt sie nur die finanziellen Schäden des anderen Verkehrsteilnehmers ab. Dieses unterscheidet die Kfz-Haftpflichtversicherung von der Voll- und der Teilkaskoversicherung. Des Weiteren kümmert sich die Kfz-Haftpflichtversicherung um die Prüfung der Haftungsfrage, die Klärung berechtigter bzw. unberechtigter Ansprüche, die Abwehr unangebrachter Ansprüche und die Führung eines Rechtsstreits. Allerdings fallen für diese Leistungen Kosten an, die vom Versicherungsnehmer zusätzlich gezahlt werden müssen.