KFZ-Versicherung - Fragen:  Leistungen Vollkaskoversicherung


Welche Leistungen erbringt die Vollkaskoversicherung?


Genauso wie die Teilkaskoversicherung ist die Vollkaskoversicherung keine Pflichtversicherung, sondern dient als Erweiterung der KFZ-Haftpflichtversicherung. Sie bietet den umfangreichsten Schutz im Kraftfahrzeugbereich an.

Gerade Fahrzeughalter eines Neuwagens oder eines besonders teuren Autos ziehen den Abschluss einer Vollkaskoversicherung in Betracht. Diese Art der Versicherung deckt nicht nur Schäden an Fahrzeugen Dritter ab, sondern ähnlich wie die Teilkaskoversicherung auch Schädigungen am eigenen Auto. Jedoch beinhaltet die Vollkaskoversicherung zusätzliche Schadensarten. Des Weiteren schließt sie sogar die komplette Teilkaskoversicherung mit ein. Der Vorteil ist, dass Schädigungen, die in den Teilkaskobereich fallen, zu keiner Rückstufung bezüglich der Schadensfreiheitsklasse führen.

Zu der Abdeckung der Vollkaskoversicherung gehören also, wie auch bei der Teilkasko, in der Regel Schäden durch Diebstahl, Brand, Glasbrüche, Einbruch mit Diebstahl, durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Explosionen, Kurzschlüsse und Schäden durch Wild oder andere Tiere.
Des Weiteren übernimmt die Vollkaskoversicherung Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind und Unfallschäden am eigenen, im Versicherungsschein eingetragenen Fahrzeug.

Es gibt vier Bereiche der Unfallschäden. Diese lassen sich unterteilen in Unfallschäden, die selber verursacht wurden, bei denen der Schuldige unbekannt ist, die wegen Zahlungsunfähigkeit des Verursachers offen bleiben sowie Unfallschäden, deren Verursacher nicht haftbar gemacht werden kann.

Die Beitragshöhe der Vollkaskoversicherung ist unter anderem von der Schadenfreiheitsklasse und damit von den unfallfreien Jahren abhängig. Aber auch Faktoren wie der Zulassungsort und der Fahrzeugtyp spielen bei der Ermittlung der Beitragshöhe eine Rolle. Die Schadensklassen der Vollkaskoversicherung sind unabhängig von den Schadensklassen der KFZ-Haftpflichtversicherung und dürfen nicht verwechselt werden.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch bei der Vollkaskoversicherung die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung an. Dies führt zur Senkung der Beitragshöhe.