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Die Teilkaskoversicherung soll als Ergänzung zur KFZ-Haftpflichtversicherung dienen. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist der Halter nicht verpflichtet diese abzuschließen.
Da durch eine KFZ-Haftpflichtversicherung nur Schäden abgedeckt sind, die an den Fahrzeugen Dritter entstanden sind, fungiert die Teilkaskoversicherung als Ergänzung hierzu. Sie versichert zusätzlich Schädigungen, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Welche Schadensarten dazugehören, ist von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abhängig. In den meisten Fällen werden aber Schäden wie Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Glasbruch, Brand, umweltbedingte Schäden, Kurzschlüsse, Explosionen und Wildschäden von der Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Die Teilkaskoversicherung bietet im Gegensatz zur Vollkasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung nicht die Möglichkeit von Schadensfreiheitklassen an. Dies bedeutet, dass die Beitragshöhe in keinem Zusammenhang mit den unfallfreien Jahren des Fahrers steht. Die Höhe der Beitragszahlungen der Teilkaskoversicherung ist unter anderem abhängig vom Alter des Versicherten, vom Fahrzeugtyp, von der Laufleistung pro Jahr und vom Zulassungsort. Viele Versicherungsgesellschaften bieten die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung an. Dadurch fällt der Beitrag der Teilkaskoversicherung geringer aus.
Wer sein Fahrzeug noch zusätzlich gegen andere Schäden, wie zum Beispiel Vandalismus, versichern möchte, sollte eher eine Vollkaskoversicherung abschließen.