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Eine Einstufung der jeweiligen KFZ-Versicherung erfolgt in sogenannten Schadensfreiheitsklassen (SF). In der Regel gilt, dass pro unfallfreies Jahr eine bessere Klasse erlangt wird. Nach einem Unfall gibt es dann eine Rückstufung.
Mit der Einstufung SF 1/2 erhalten Sie in den meistens Fällen für die KFZ-Haftpflichtversicherung einen Beitragssatz von 140 Prozent, während es für die Vollkaskoversicherung 115 Prozent sind. Eine Einstufung in die SF 1/2 bekommen Sie, wenn schon ein Auto auf Sie oder Ihren Ehepartner zugelassen und dieses mindestens in SF 1/2 eingestuft ist oder Sie bereits seit drei oder mehr Jahren einen Führerschein besitzen.
Der Führerschein muss für die Einstufung SF 1/2 in einem EU-Mitgliedsstaat, in Norwegen, der Schweiz, in den USA, in Kanada oder in Japan ausgestellt worden sein. Des Weiteren gibt es noch einige Sonderregelungen für die Einstufung SF 1/2, welche von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abhängig sind und sehr unterschiedlich ausfallen.