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Eine vorläufige Deckung ist eine Versicherungszusage durch den Anbieter einer KFZ-Versicherung und ist rechtlich gesehen ein selbstständiger sowie unabhängiger Vertrag.
Die vorläufige Deckung im Rahmen der Kfz-Versicherung ist vor dem eigentlichen Vertragsabschluss gegeben. Sie beginnt zu dem Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeuges. Das Ende der vorläufigen Deckung wird durch die Annahme bzw. Ablehnung des Antrages der Kfz-Versicherung durch den Versicherer erreicht. Für eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung muss eine so genannte Deckungskarte bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle eingereicht werden.
Dagegen muss die vorläufige Deckung im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung extra angefordert werden. Der Anbieter der Kfz-Versicherung muss hierbei eine schriftliche Bestätigung an den Versicherungsnehmer schicken.