KFZ-Versicherung - Begriffe:  Vollkaskoversicherung


Vollkaskoversicherung


Die Vollkaskoversicherung gilt als Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung und stellt keine Pflichtversicherung dar. Sie bietet den größtmöglichen Schutz im Bereich der Fahrzeughaltung.

Eine Vollkaskoversicherung ist besonders bei einem Neuwagenkauf oder bei der Haltung eines teuren Fahrzeuges sinnvoll. Auf diese Weise ist auch der eigene Wagen vor einer Vielzahl an Schäden geschützt. Die Vollkaskoversicherung beinhaltet neben zusätzlichen Schäden den Abdeckungsbereich der Teilkaskoversicherung. Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, wirken sich nicht in einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse aus.

Folgende Schäden sind mit Hilfe der Vollkaskoversicherung abgedeckt: Diebstahl, Glasbruch, Einbruchdiebstahl, Brand, Explosionen, umweltbedingte Schäden, Kurzschluss, Wildschäden (alle auch Teil der Teilkaskoversicherung) sowie Schädigungen durch Vandalismus und Unfallschäden am eigenen Fahrzeug.

Die Höhe der Beitragszahlung der Vollkaskoversicherung ist abhängig von der Schadenfreiheitsklasse sowie von anderen Faktoren wie Fahrzeugtyp und Zulassungsort. Die Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung ist zu unterscheiden von der Schadensklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung. Einige Versicherer bieten dem Versicherten eine Selbstbeteiligung an, was wiederum zur Senkung des Beitrages führt.