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Bei einer Vertragsunterbrechung im Rahmen der KFZ-Versicherung kann die Schadenfreiheitsklasse bis zu 7 Jahre bestehen bleiben. Allerdings hängt dies von dem jeweiligen Anbieter der Kfz-Versicherung ab.
Einige Versicherungsgesellschaften garantieren bei einer Vertragsunterbrechung das Beibehalten der Schadenfreiheitsklasse über einen Zeitraum von 3 Jahren oder stufen die Klasse für jedes angefangene Jahr zurück. Wer mit einer Vertragsunterbrechung der Kfz-Versicherung die Frist der jeweiligen Gesellschaft überschreitet, wird erneut als Fahranfänger eingestuft.