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Anbieter von Kfz-Versicherungen gibt es wie Sand am Meer. Da ist ein Versicherungswechsel gar nicht mal so selten und oftmals von Vorteil. Wer einen Vertrag bei einer bestimmten Versicherungsgesellschaft abschließt, ist natürlich erstmal an diesen gebunden. Jedoch kann eine Kündigung in der Regel zum 30. November jeden Jahres und damit ein Versicherungswechsel vorgenommen werden.
Bei einem Versicherungswechsel muss der Versicherte der bisherigen Versicherungsgesellschaft einen Nachweis über eine neue KFZ-Versicherung einreichen. Ist dies nicht der Fall, ist der Versicherungswechsel nicht rechtskräftig. Zudem gibt es noch andere Zeitpunkte bzw. Situationen einen Versicherungswechsel vorzunehmen.
Erhöht der Anbieter der Kfz-Versicherung die Prämie, so hat der Versicherte innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen die Möglichkeit der Kündigung des Vertrages. Ein Versicherungswechsel ist auch möglich, wenn der Versicherungsnehmer einen Schadensfall selbst verschuldet hat. Allerdings besitzt die Gesellschaft dann in der Regel einen Anspruch auf den kompletten Jahresbeitrag.