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Die Teilkaskoversicherung kann als zusätzlicher Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie ist im Gegensatz zur Haftpflicht keine Pflichtversicherung.
Die Teilkaskoversicherung deckt ergänzend Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Die genauen Schadensarten, die in diesen Versicherungsschutz fallen, sind vom jeweiligen Versicherer abhängig. In der Regel fallen aber in den Schutz der Teilkaskoversicherung Schädigungen wie Glasbruch, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, umweltbedingte Schädigungen, Brand, Kurzschlüsse, Wildschäden sowie Explosionen.
Die Teilkaskoversicherung besitzt keine Einteilung in Schadenfreiheitsklassen. Was bedeutet, dass die Höhe des Beitrages nicht von den unfallfreien Jahren des Fahrzeughalters abhängt. Die Beitragszahlungen der Teilkaskoversicherung werden dafür in Abhängigkeit des Alters des Versicherten, des Fahrzeugtyps, des Zulassungsortes sowie der jährlichen Laufleistung ermittelt. Bei vielen Versicherungsgesellschaften gibt es die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung.
Auf diese Weise fällt die Höhe der Beitragszahlung der Teilkaskoversicherung für den Fahrzeughalter geringer aus.
Weitere Schäden, wie beispielsweise Vandalismus, fallen wiederum in den Deckungsbereich der Vollkaskoversicherung.