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Wohnmobilversicherung Im Rahmen der KFZ-Versicherung ist der Stichtag der Kündigung der 30. November eines jeden Jahres.
Wer aber unabhängig von diesem Termin einen Vertragswechsel vornehmen möchte, kann von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Das Sonderkündigungsrecht gibt es bei einer Erhöhung der Versicherungsprämie, bei einem Fahrzeugwechsel sowie im Falle eines Schadens.
Wird der Beitrag der Kfz-Versicherung erhöht, hat der Versicherungsnehmer einen Monat Zeit seinen Vertrag zu kündigen. Tut er dies nicht, verfällt sein Sonderkündigungsrecht und der Vertrag läuft ganz normal weiter.
Wer sein Fahrzeug wechselt, kann auch den Anbieter der Kfz-Versicherung wechseln. Auch hier kommt das Sonderkündigungsrecht zum Einsatz. Im Falle eines Unfalls haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherungsgesellschaft das Recht zur Kündigung des bestehenden Vertrages. Nimmt der Versicherte von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, muss er dem Anbieter trotzdem die komplette Jahresprämie zahlen.
Kündigt die Gesellschaft den Vertrag, erhält der Versicherte die Prämie anteilig zurück.