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Bei jeder Inanspruchnahme der KFZ-Versicherung und damit mit jedem Schaden wird der Beitrag etwas höher. Wer seinen günstigen Schadenfreiheitsrabatt beibehalten möchte, sollte über eine Selbstregulierung des Schadens nachdenken. Der Versicherte hat die Möglichkeit, einen Unfallschaden bis zu 500 Euro selbst zu übernehmen. Oftmals ist die Kostenübernahme unterm Strich preisgünstiger, als die Einstufung in eine andere Rabattklasse. Auf diese Weise kann er seinen günstigen Schadenfreiheitsrabatt beibehalten.
Sollte sich im Nachhinein ein höherer Kostenaufwand durch die Selbstregulierung herausstellen, kann dies später noch, so lange es noch im gleichen Jahr des Unfalles ist, der Kfz-Versicherung gemeldet werden.
Aber auch umgekehrt ist eine nachträgliche Regulierung möglich. Hat zunächst die Kfz-Versicherung den Schaden übernommen, welcher im Endeffekt niedrig ausgefallen ist, kann der Versicherte noch im Nachhinein die Kosten übernehmen und damit seinen günstigen Schadenfreiheitsrabatt beibehalten.
Bei einer Abmeldung der KFZ-Versicherung bleibt der günstige Schadenfreiheitsrabatt bis zu 7 Jahren bestehen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt dieser und kann bei einer Neuanmeldung nicht mehr genutzt werden.