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Der Begriff Schadenfreiheitsrabatt – abgekürzt SF-Rabatt – kommt ursprünglich aus dem Bereich der KFZ-Versicherung (mittlerweile gibt es ihn allerdings auch bei anderen Versicherungsarten).
Dem Versicherten werden Rabatte zugeteilt, je nach Länge der schadensfreien Zeit. Der Schadenfreiheitsrabatt wird auf die Grundprämie entsprechend angerechnet und nimmt somit Einfluss auf die Beitragshöhe der Versicherungspolice. Einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es sowohl bei der Vollkasko- als auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Der jeweilige SF-Rabatt wird in den entsprechenden Tarifen festgelegt.
Die Prozentsätze variieren je nach Art der Kfz-Versicherung. Jeder Fahranfänger wird zunächst mit einem sehr hohen Prozentsatz in das System der Schadenfreiheitsrabatte eingestuft. Allerdings bieten viele Kfz-Versicherungen unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Übernahme von Prozenten der Eltern an.
Generell gilt: Je länger der Zeitraum ohne Unfall, desto günstiger ist auch der Beitrag der Versicherungspolice. Jeweils am Ende des Jahres wird der Schadenfreiheitsrabatt geprüft und gegebenenfalls korrigiert. Wer beispielsweise nur einen sehr geringen Schaden am Kfz hat, sollte sich überlegen, die Kosten hierfür selber zu tragen. Auf diesem Wege umgeht man die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts in der Kfz-Versicherung.