KFZ-Versicherung - Begriffe:  Rückstufung


Rückstufung


Bei der KFZ-Versicherung gibt es ein Stufensystem, welches besonders umsichtiges Fahren durch eine jährliche Absenkung der Versicherungsbeiträge (Abstufung) belohnt und im Gegensatz dazu die Beiträge bei eingetretenen Schadensfällen auch wieder erhöht. Im letzteren Fall  handelt es sich um eine Rückstufung für den Versicherungsnehmer.

Je länger der Versicherungsnehmer demnach unfallfrei am Straßenverkehr teilnimmt, umso kostengünstiger wird die KFZ-Versicherung. Die Rückstufung innerhalb der Schadensklassen erfolgt jedoch nicht in den gleichen Schritten, wie die Abstufung. Die Bewertung ist unter anderem davon abhängig, wie lange der Versicherungsnehmer zuvor schon unfallfrei gefahren ist bzw. wie häufig er in Unfälle verwickelt ist. Da eine Rückstufung immer mit Mehrkosten in den kommenden Jahren verbunden ist, hat der Versicherte die Möglichkeit, den Schaden selber zu regulieren, um die Rückstufung zu verhindern.

Diese Alternative sollte insbesondere bei kleinen Schadensfällen in Erwägung gezogen werden und kann der KFZ-Versicherung innerhalb eines halben Jahres mitgeteilt werden, selbst wenn diese den Schaden ihrerseits schon reguliert hat. Zu beachten ist noch, dass jede KFZ-Versicherung eigene Rückstufungs-Maßstäbe hat, diese also nicht einer allgemeingültigen, gesetzlichen Norm unterliegen.