KFZ-Versicherung - Begriffe:  Personenschaden


Personenschaden


Ein Personenschaden liegt vor, wenn durch einen Unfall eine oder mehrere Personen verletzt oder gar getötet werden.

Durch die KFZ-Haftpflicht-Versicherung werden Ansprüche übernommen, die aufgrund eines Personenschadens eines Dritten entstanden sind. Diese Ansprüche können, je nach Schwere des Unfalls, unterschiedlichster Natur sein, denn nicht nur die direkten Kosten des Unfalls müssen gezahlt werden, sondern möglicherweise auch Maßnahmen, die das Unfallopfer ein Leben lang begleiten. Kosten, die durch einen Personenschaden entstehen, können sein: Schmerzensgeld, Behandlungs- und Krankenhauskosten, Kuren, Rehabilitationmaßnahmen, behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Rentenzahlungen und Beerdigungskosten.

Da durch einen Personenschaden sehr hohe Kosten entstehen können, sollte immer darüber nachgedacht werden, die Deckungssumme zu erhöhen.