KFZ-Versicherung - Begriffe:  Nutzungsausfall


Nutzungsausfall


Wurde ein KFZ-Fahrer unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt, kann er unter bestimmten Voraussetzungen einen Nutzungsausfall-Anspruch gegenüber der KFZ-Versicherung des Unfallverursachers geltend machen.

Für einen Nutzungsausfall bedarf es der beiden folgenden Kriterien: Der betroffenen Person steht kein Fahrzeug mehr zur Verfügung (weil es in einer KFZ-Werkstatt ist) und ein solches wird benötigt, um z.B. den Arbeitsplatz zu erreichen. Sollte das Fahrzeug derart beschädigt worden sein, dass es einen Totalschaden hat, kann der Nutzungsausfall für den Wiederbeschaffungszeitraum für ein neues Fahrzeug geltend gemacht werden.

Die Höhe der Entschädigung, die sich aus dem Nutzungsausfall ergibt, beläuft sich auf 27-99 Euro pro Tag und ist abhängig vom Typ des beschädigten Autos und dessen Alter. Der genaue Wert ermittelt sich nach den Tabellensätzen von Sanden/Danner/Küppersbusch.