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Bei der Motorradversicherung handelt es sich um eine KFZ- Versicherung, so dass die Behandlung eines Motorrades ähnlich der eines Autos ist.
Für beide gilt, dass der Abschuss einer KFZ-Haftpflicht-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist und diese nach Bedarf durch eine Kasko-, Rechtsschutz- und/oder Unfallversicherung ergänzt werden kann.
Der Beitrag für eine Motorradversicherung richtet sich nach der Größe des Motorrads, nach der Anzahl der Führerscheinjahre und unter Umständen auch nach der Höhe des Schadensfreiheitrabattes des angemeldeten Autos, wenn das Motorrad als Zweitfahrzeug behandelt werden soll.