KFZ-Versicherung - Begriffe:  Kontrahierungszwang


Kontrahierungszwang


Der Kontrahierungszwang, auch Annahmezwang genannt, verpflichtet die KFZ-Versicherung den Antragsteller in die Versicherung aufzunehmen, auch wenn dieser, z.B. aufgrund des Alters, von Seiten der Versicherung einer Risikogruppe zugeordnet wird.

Der Kontrahierungszwang soll gewährleisten, dass insbesondere bei Pflichtversicherungen dem Versicherungsnehmern keine Schwierigkeiten entstehen einer Versicherung beizutreten. Dies ist beispielsweise bei der KFZ-Haftpflicht-Versicherung der Fall. Die Anträge des Versicherungsnehmers müssen bis zur Höhe der gesetzlichen Deckungssumme vom Versicherer angenommen werden. Mögliche Ablehnungsgründe, welche der Versicherung trotz des Kontrahierungszwangs zustehen, sind: 

Örtliche Beschränkung (der Versicherer versichert nur regional)
Der Antragsteller war bereits bei dieser Versicherung versichert und ihm wurde wegen Nichtzahlung gekündigt.D
Der Vertag wurde aufgrund arglistiger Täuschung gekündigt.
Mögliche Tarifzuschläge werden abgelehnt.